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Winterdienst

Ein wichtiger Punkt für jeden Grundstückbesitzer:
Jeder Grundstückseigentümer ist gesetzlich zum Winterdienst verpflichtet. In der Regel beginnt die Verkehrssicherungspflicht morgens um 7.00 Uhr und endet abends gegen 21.00Uhr.

Hausbesitzer, WEG´s, Gewerbetreibende u.s.w. stehen hier in der Pflicht und Haftung bei einem Schadensfall.

Dies ist aber kein Problem, denn wir können für Sie den Winterdienst übernehmen.

Dazu gehört:

Schneeräumung auf Gehwegen und Parkplätzen
Eisbeseitigung

Wichtig! Winterdienstanfragen sollten bis spätestens Anfang September bei uns eingehen, da eine spätere Bearbeitung bzw. Übernahme der Räum- und Streupflicht nicht mehr garantiert werden kann.

Winterdienste in Achern, Bühl, Baden-Baden, Hügelsheim, Ottersweier, Rastatt, Rheinmünster, Sasbach, Sasbachwalden, Sinzheim und Umgebung

Erfahren Sie mehr über unsere Möglichkeiten:

unser Maschinenpark